Pflicht-Update für das ASF-Personal

Für den Betrieb einer Füllstation von Atemluftflaschen darf nur geschultes Fachpersonal herangezogen werden. Dieses ist nach gesetzlichen Vorgaben jährlich zu unterweisen. In zwei Abendeinheiten haben sich wieder zahlreiche Kameraden dieser Wissensauffrischung unterzogen. Dabei wurde auch die Handhabung und Bedienung weiterer wichtiger Einsatzmittel und Geräte des Atemschutzfahrzeuges geschult. Dazu gehört u.a. die Ausrüstung von Vollschutzträgern für den Gefährliche-Stoffe-Einsatz, der Umgang mit Warn- und Messgeräten oder der Wärmebildkamera. Im Einsatzfall wird die angeforderte Gerätschaft vom Stützpunkt St. Peter (ASF mit grundsätzlich 3 Kräften) zum Schadensort gebracht. Die erforderliche  Mannschaft (Atemschutzträger) ist jedoch von den örtlichen Feuerwehren  selbst stellen, wird aber von uns entsprechend unterstützt. (Hin)

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